EEG-Novelle 2027 in Schwalmtal: Was PV-Interessenten jetzt wissen sollten

Warum die EEG-Novelle gerade Thema ist
Wer in Schwalmtal über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, stößt derzeit auf viele Schlagzeilen zur geplanten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Manche klingen, als stünde das Ende der Solarförderung bevor. So einfach ist es nicht. Dieser Beitrag ordnet ein, was heute gilt, was der Regierungsentwurf vorsieht und was davon tatsächlich schon feststeht – Stand Anfang Oktober 2026.
Was heute gilt
Geltendes Recht ist das EEG 2023. Für neue Dachanlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gibt es eine feste Einspeisevergütung. Bei Anlagen mit Eigenverbrauch, der sogenannten Teileinspeisung, sind das 7,70 Cent je Kilowattstunde für den Anlagenteil bis 10 Kilowatt Peak (kWp) und 6,66 Cent je kWh für den Anlagenteil über 10 bis 40 kWp. Wer den gesamten Strom einspeist, erhält 12,22 Cent je kWh bis 10 kWp und 10,24 Cent für den Anlagenteil darüber.
Gezahlt wird die Vergütung für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich um 1 Prozent. Maßgeblich ist dabei immer die Inbetriebnahme im Sinne des EEG – nicht das Datum der Bestellung oder des Vertrags.
Was der Regierungsentwurf vorsieht
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer EEG-Novelle beschlossen. Er sieht vor, dass es für Neuanlagen ab 2027 keine feste, über 20 Jahre laufende Einspeisevergütung mehr gibt. Für kleine Anlagen unter 25 Kilowatt ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung vorgesehen: zunächst 5,2 Cent je kWh für 36 Monate. Hinzu kommen soll für begrenzte Zeit ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je kWh.
Perspektivisch sollen nach dem Entwurf auch kleine Anlagen ihren Strom direkt vermarkten. Das heißt: Der eingespeiste Strom wird nicht mehr zu einem festen Satz abgenommen, sondern am Markt verkauft, und der Erlös schwankt mit dem Börsenpreis. Bestandsanlagen sind laut Entwurf nicht betroffen. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält nach geltendem Recht seine Vergütung über die volle Laufzeit.
Wie weit das Gesetzgebungsverfahren ist
Beschlossen ist die Novelle nicht. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, am 5. Oktober fand die Anhörung im Wirtschaftsausschuss statt. Der Bundesrat verlangt Nachbesserungen. Änderungen an Sätzen, Fristen und Schwellenwerten sind also weiterhin möglich. Teile der geplanten Regelungen stehen zudem unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU. Bis das Gesetz verkündet ist, bleibt jede Aussage über die Regeln ab 2027 vorläufig.
Ein Datum steht allerdings fest: Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 läuft am 31. Dezember 2026 aus. Das erklärt, warum der Gesetzgeber unter Zeitdruck steht, auch wenn die Details noch offen sind.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, wie sie in Schwalmtal und Umgebung häufig sind, trägt wirtschaftlich vor allem der Strom, den Sie selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der in der Regel deutlich mehr kostet, als die Einspeisung einbringt. Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauch typischerweise bei 25 bis 35 Prozent, mit Speicher deutlich höher – stark abhängig vom Haushalt.
Sinkt die Vergütung für eingespeisten Strom, verschiebt sich das Gewicht weiter in diese Richtung. Für die Planung heißt das: Die Anlage sollte zum Verbrauch passen. Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und ein Energiemanagement, das Verbraucher in die Sonnenstunden legt, werden wichtiger als die reine Größe der Modulfläche. Das gilt unabhängig davon, wie die Novelle am Ende im Detail aussieht. Eine realistische Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb nicht allein auf der Einspeisevergütung aufbauen.
Ein Grund für überstürzte Entscheidungen ist das nicht. Wer ohnehin kurz vor der Umsetzung steht, kann prüfen, ob eine Inbetriebnahme noch 2026 realistisch ist. Wer erst am Anfang steht, plant besser sorgfältig und rechnet mit vorsichtigen Annahmen für die Einspeisung.
Fazit: ruhig planen, Eigenverbrauch in den Mittelpunkt stellen
Für Hausbesitzer am Niederrhein ändert die geplante Novelle vor allem die Rechnung auf der Einspeiseseite – nicht den Nutzen des selbst erzeugten Stroms. Welche Regeln zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme gelten, lässt sich erst sagen, wenn das Gesetz beschlossen ist. Elektro Wortmann aus Schwalmtal berät Sie zur Auslegung Ihrer Anlage und bespricht mit Ihnen den dann aktuellen Stand.