Solarspitzengesetz in Mönchengladbach: 60-Prozent-Regel und Steuerbox erklärt

Was das Solarspitzengesetz regelt
Seit dem 25. Februar 2025 ist das sogenannte Solarspitzengesetz in Kraft. Es gilt für Photovoltaikanlagen, die ab diesem Datum neu in Betrieb gehen – also auch für jede Anlage, die heute in Mönchengladbach geplant wird. Der Hintergrund: An sonnigen Tagen speisen sehr viele Anlagen gleichzeitig ein, vor allem um die Mittagszeit. Das Gesetz soll diese Spitzen im Stromnetz abflachen.
Für Betreiber kleiner Dachanlagen sind zwei Begriffe wichtig: die 60-Prozent-Regel und die Steuerbox. Beide hängen zusammen, und beide klingen einschneidender, als sie im Alltag meist sind.
Die 60-Prozent-Regel: Begrenzt wird nur die Einspeisung
Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox müssen ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Anlage mit 10 Kilowatt Peak (kWp) darf dann zu keinem Zeitpunkt mehr als 6 Kilowatt ins öffentliche Netz abgeben.
Entscheidend ist, was nicht begrenzt wird. Die Module dürfen weiter ihre volle Leistung erzeugen. Der Eigenverbrauch im Haus und das Laden des Speichers sind von der Regel nicht erfasst. Was im Haushalt, in der Wallbox oder im Speicher landet, zählt nicht mit. Wechselrichter oder Energiemanagement regeln nur dann ab, wenn mehr als 60 Prozent der installierten Leistung tatsächlich ins Netz fließen würden.
Wie viel Ertrag geht dadurch verloren?
Eine Dachanlage erreicht ihre volle Nennleistung nur an wenigen Stunden im Jahr – bei klarem Himmel, hohem Sonnenstand und kühlen Modulen. Die Begrenzung greift also nur in einem kleinen Teil der Betriebszeit. Wie stark sie sich auswirkt, hängt von der Anlage und vom Haushalt ab und lässt sich seriös nicht in einer einzigen Zahl ausdrücken.
Qualitativ gilt: Bei Anlagen mit Speicher und nennenswertem Eigenverbrauch ist der Verlust meist gering, weil der Überschuss in den Mittagsstunden zuerst in den Speicher, ins Elektroauto oder in andere Verbraucher fließt. Auch die Dachausrichtung spielt eine Rolle. Ost-West-Dächer liefern etwas weniger Jahresertrag als Süddächer, dafür morgens und abends mehr, und ihre Mittagsspitze fällt flacher aus. Das ist günstig für den Eigenverbrauch und für die 60-Prozent-Regel. Spürbarer wird die Begrenzung bei Anlagen ohne Speicher, in deren Haushalt tagsüber kaum Strom abgenommen wird.
Steuerbox und intelligentes Messsystem: Wann die Begrenzung entfällt
Die pauschale Begrenzung gilt nur, solange die Mess- und Steuertechnik fehlt. Ab 7 kWp installierter Leistung sind ein intelligentes Messsystem – umgangssprachlich Smart Meter – und eine Steuerungseinrichtung vorgesehen. Den Einbau übernimmt der Messstellenbetreiber. Sobald beides eingebaut und erfolgreich getestet ist, entfällt die 60-Prozent-Begrenzung.
Die Steuerbox gibt dem Netzbetreiber die Möglichkeit, die Einspeisung bei Bedarf aus der Ferne zu reduzieren. An die Stelle einer dauerhaften Kappung treten dann Eingriffe im Bedarfsfall. Wann der Einbau bei Ihnen erfolgt, legt der Messstellenbetreiber fest; als Anlagenbetreiber haben Sie darauf nur begrenzt Einfluss. Wichtig ist, dass im Zählerschrank der nötige Platz vorhanden ist und Wechselrichter oder Energiemanagement die Steuersignale verarbeiten können.
Was das für die Planung bedeutet
In Mönchengladbach reicht die Bandbreite vom Reihenhaus mit kleiner Dachfläche über das freistehende Einfamilienhaus bis zum städtischen Altbau. Für alle gilt dieselbe Überlegung: Je mehr Solarstrom direkt im Haus genutzt oder zwischengespeichert wird, desto weniger fällt die Begrenzung ins Gewicht. Ein passend dimensionierter Speicher, eine Wallbox mit Überschussladen und zeitlich verschobene Verbraucher wie Waschmaschine oder Wärmepumpe helfen dabei. Auch ein Blick auf die Dachflächen lohnt: Wo sich Ost- und Westseite belegen lassen, verteilt sich die Erzeugung von selbst gleichmäßiger über den Tag.
Zum Gesetz gehört noch eine zweite Regel: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt für diese Neuanlagen die Einspeisevergütung; die betroffenen Zeiten werden an das Ende des Förderzeitraums angehängt. Auch hier profitiert, wer seinen Strom in diesen Stunden selbst nutzt oder speichert. Zwischengespeicherter Solarstrom darf später eingespeist und vergütet werden.
Fazit für Mönchengladbach
Die 60-Prozent-Regel begrenzt die Einspeisung, nicht die Erzeugung und nicht den Eigenverbrauch. Mit durchdachter Auslegung bleibt der Ertragsverlust in der Regel überschaubar, und mit Smart Meter und Steuerbox entfällt die pauschale Kappung. Wenn Sie in Mönchengladbach eine Anlage planen, berät Elektro Wortmann aus Schwalmtal Sie dazu, wie sich Modulfläche, Speicher und Zählerschrank darauf abstimmen lassen.